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Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die EMUK GmbH & Co. KG geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die EMUK GmbH & Co. KG hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
- a) personenbezogene Daten
- b) betroffene Person
- c) Verarbeitung
- d) Einschränkung der Verarbeitung
- e) Profiling
- f) Pseudonymisierung
- g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
- h) Auftragsverarbeiter
- i) Empfänger
- j) Dritter
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- a) Recht auf Bestätigung
- b) Recht auf Auskunft
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
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- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
- c) Recht auf Berichtigung
- d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
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- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
- e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
- f) Recht auf Datenübertragbarkeit
- g) Recht auf Widerspruch
- h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Versandkostenübersicht
Allgemeine Geschäftsbedingungen EMUK GmbH & Co. KG Webshop B2C
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die über den von der EMUK GmbH + Co KG, Raiffeisenstr. 39, 77933 Lahr, (nachfolgend „wir“ oder „uns“) betriebenen Webshop https://www.emuk.com/cms-de/Shop.aspx (nachfolgend „Webshop“) zwischen uns und dem Besteller abgeschlossen werden. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Mit der Bestellung im Webshop akzeptiert der Besteller diese AGB.
1.2 Bei Bestellung in diesem Webshop ist eine Lieferung innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz möglich. Lieferungen in andere Länder sind nur nach vorheriger Anfrage möglich.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Warenpräsentation im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besteller.
2.2 Über den Button „kaufen“ gibt der Besteller, nachdem er den Bestellprozess durchlaufen hat, ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss bezüglich der im elektronischen Warenkorb befindlichen Bestellungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Eine Bestellmöglichkeit besteht nur bei vollständiger Angabe der im Webshop abgefragten Kundendaten.
2.3 Wir bestätigen dem Besteller den Eingang der Bestellung im Webshop unverzüglich zunächst auf dem Bildschirm und anschließend auch per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar; ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
2.4 Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären (Auftragsbestätigung) oder die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Besteller versenden.
2.5 Der Vertragsinhalt auf Grundlage dieser AGB wird nach dem Vertragsschluss von uns unter Wahrung des Datenschutzes elektronisch gespeichert und dem Besteller per E-Mail übersandt. Diese AGB kann der Besteller vor der Abgabe seiner Bestellung über einen Link im Webshop sowie über einen Link in der Eingangsbestätigung abrufen und speichern. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Etwaige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.6 Alle Angaben über unsere Waren in Angeboten, Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Internetseiten, Abbildungen, Zeichnungen, auf Datenträgern usw. sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
3. Preise
Die im Webshop angegebenen Preise sind EURO-Preise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzteuer und sonstiger Preisbestandteile zuzüglich der jeweiligen Versandkosten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Einzelpreise, die Versandkosten sowie der Gesamtpreis der Bestellung werden dem Besteller im Rahmen des Bestellprozesses im Webshop angezeigt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kaufpreis wird mit Vertragsabschluss fällig.
4.2 Die Zahlung erfolgt per PayPal, PayPal Plus (Kreditkarte) oder Vorkasse/Banküberweisung. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Zahlungsarten obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, dem Besteller für die Bezahlung nur ausgewählte Zahlungsarten anzubieten.
4.3 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den uns dadurch tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Besteller versandt wird, wird diesem eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,50 berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
4.4 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder daran ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit unserem Anspruch im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
4.5 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware vom Besteller heraus zu verlangen. Unberührt davon bleibt das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Lieferfristen
5.1 Die Lieferung bestellter Waren erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist diese zum Bestellzeitpunkt nicht lieferbar, erhält der Kunde statt der Auftragsbestätigung eine Benachrichtigung über den voraussichtlichen Liefertermin und die Bestellung wird durch uns vorgemerkt. Sobald die Ware vorrätig ist, erfolgt der Versand an den Kunden, ohne dass es einer weiteren Benachrichtigung an den Kunden bedarf. Im Falle der dauerhaften Nichtverfügbarkeit, insbesondere weil ein als solcher gekennzeichneter begrenzter Warenvorrat erschöpft ist (z.B. Sonderedition), wird der Kunde unverzüglich durch uns unterrichtet. Bereits geleistete Zahlungen werden dann unverzüglich zurückerstattet.
5.2. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), Explosionen) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und sich nicht absehen lässt, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist – spätestens innerhalb von 2 Monaten – erbringen können, können wir und der Kunde vom Vertrag zurücktreten; eine bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
5.3 Bei durch uns verschuldetem Lieferverzug ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zu ihrer Wirksamkeit der Textform bedarf. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller entweder den Rücktritt, der zu seiner Wirksamkeit ebenfalls der Textform bedarf, erklären oder aber Schadenersatzansprüche wegen Verzug und/oder Nichterfüllung verlangen.
5.4 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Etwaige Fristen beginnen erst mit dem Erhalt der letzten Teillieferung.
6. Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste etc.). Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird.
7. Mängelansprüche
Die Mängelansprüche des Bestellers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
8. Haftung
8.1. Für eine von uns zu vertretende wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und die seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetlichen Vertreter, einenAngestellten oder durch einen sonstigen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
8.2.Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
8.3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, dies gilt auch für die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
8.4. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
8.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
9.2 Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich in Textform benachrichtigen.
9.3 Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug und drohender Zahlungseinstellung, sowie bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und/oder Vermögenslage des Bestellers, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.
10. Geistiges Eigentum
Soweit die Gestaltung unserer Produkte durch schutzfähige, registrierte oder nicht registrierte Rechte geschützt ist, sind die Darstellungen der Produkte in Katalogen, Prospekten, übersandten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, im Internet, auf Datenträgern und sonstigen Unterlagen unser geistiges Eigentum. Alle vorgenannten und sonstige im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht anderweitig, insbesondere nicht für Werbezwecke, verwendet werden oder vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.
11. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren wir in unserer Widerrufsbelehrung, die hier verlinkt ist :
https://www.emuk.com/info/Widerrufsrecht.aspx
12. Rücktritt vom Vertrag und Warenrückgabe
Sofern der Besteller nicht aufgrund unserer Geschäftsbedingungen oder gesetzlicher Vorschriften zum Vertragsrücktritt berechtigt sein sollte, bedarf ein vom Besteller aus anderen Gründen erklärter Rücktritt oder Teilrücktritt vom Vertrag zu seiner Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
13. Gerichtsstand
Soweit der Besteller bei Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch uns aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens.
14. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Besteller die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als in Deutschland hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
15. Alternative Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären.
Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
EMUK GmbH & Co. KG
Raiffeisenstr. 39
DE-77933 Lahr
Allgemeine Geschäftsbedingungen EMUK GmbH & Co. KG Webshop B2B
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der EMUK GmbH & Co. KG, Lahr
1. Vertragsabschluss
1.1 Soweit nicht anders bezeichnet, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich; ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer schriftlichen (inkl. E-Mail, Fax) Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung (inkl. E-Mail, Fax).
1.2 Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und sonstigen Angaben aus unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen und unserem Angebot behalten wir uns Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Unsere Preise für Lieferungen verstehen sich ab Werk zuzüglich Transportversicherung, Verpackung, Versand, gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Service- und Reparaturleistungen werden nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
2.2 Die Vergütung ist ohne jeden Abzug bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Kunde kommt 30 Kalendertage nach Lieferung und Rechnungsstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs. Etwaige gewährte Nachlässe stehen dem Kunden nur unter dem Vorbehalt der fristgerechten Bezahlung zu.
2.3 Müssen wir aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden unsere Ansprüche als gefährdet ansehen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Befindet sich der Kunde mehr als 8 Wochen in Zahlungsverzug, dürfen wir unsere Gesamtforderung sofort fällig stellen. Wir sind in den genannten Fällen weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
2.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder mit unseren Ansprüchen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
2.1 Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 6 Monate nach Vertragsschluss, behalten wir uns vor, den vertraglich vereinbarten Preis (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts) jederzeit vor Versand der Waren per schriftlicher Mitteilung (inkl. E-Mail, Fax) zu erhöhen; und zwar in dem Maß, in dem (i) unsere Kosten aufgrund von Schwankungen im Devisenhandel, Währungsregularien, Änderungen von Zöllen und Gebühren, Erhöhungen von Rohmaterialpreisen, Personal- oder Transportkosten steigen und (ii) derartige Kostenerhöhungen außerhalb der uns zumutbaren Kontrolle liegen.
3. Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Verzug, Dokumentation von Transportschäden
3.1 Liefertermine richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand am Liefertermin zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich entsprechend, wenn der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen verzögert oder nachträgliche Änderungen des Vertrags wünscht.
3.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgen alle Lieferungen ab Werk (EXW, Incoterms 2020). Falls vom Kunden gewünscht, können die Waren auf Kosten des Kunden an einen anderen Zielort geliefert werden (Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort).
3.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht auf den Kunden über, sobald die Ware zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Kunde die Ware nicht unverzüglich abholt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt (insb., wenn von der Betriebsstätte eines Dritten geliefert wird (sog. Streckengeschäft)) und wer die Transportkosten trägt.
3.4 Im Fall von äußerlich erkennbaren Beschädigungen an der Ware bzw. Verpackung (insb. Transportschäden) ist der Besteller verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Beschädigung dokumentiert wird (insb. durch Fotos der beschädigten Außenverpackung bzw. Ware) und dass die Beschädigungen auf der Annahmequittung des Frachtdienstleisters vermerkt werden. Ziff. 5.1 bleibt unberührt.
3.5 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen.
3.6 Wir haften nicht für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art (einschl. Nichtverfügbarkeit des IT-Systems z.B. durch Hacker-Angriffe, Viren), Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten), die wir nicht zu vertreten haben, verursacht worden sind. Sofern solche Ereignisse eintreten, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und sich nicht absehen lässt, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener Frist – spätestens innerhalb von 2 Monaten – erbringen können, können wir und der Kunde vom Vertrag zurücktreten; eine bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
3.7 Nimmt der Kunde die gelieferten Waren schuldhaft nicht wie vereinbart entgegen oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen von dem Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens zu verlangen; einschließlich Lagerkosten, zusätzliche Wege oder Teillieferungen. Zum Ausgleich von Lagerkosten können wir eine pauschale Entschädigung verlangen in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags der zu lagernden Waren pro vollständige Woche, bis zu maximal 5 % des Rechnungsbetrags, und zwar ab Lieferdatum oder – wenn es kein Lieferdatum gibt – ab dem Datum der Mitteilung über die Versandbereitschaft der Waren. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Wir behalten uns das Recht vor, nachweislich höhere Schäden geltend zu machen. Unsere gesetzlichen Ansprüche und Rechte bleiben unberührt. Allerdings ist die pauschale Entschädigung auf weitergehende Schadensersatzansprüche anzurechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns an sämtlichen Lieferungen (Vorbehaltsware) das Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor (Kontokorrentvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch Ersatz- oder Austauschteile, soweit sie nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile werden.
4.2 Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Er wird die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl versichern. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im Voraus die Ansprüche gegen die Versicherung ab. Wir nehmen die Abtretung an.
4.3 Bei Zugriffen Dritter (Pfändungen, Beschlagnahmungen etc.) auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der von uns gelieferten Waren aufgewendet werden müssen
4.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf. Die Abtretung nehmen wir an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offenlegen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
4.5 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Wir erwerben dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwert) zum Wert der übrigen verbundenen Sachen. Der Kunde verwahrt die neue Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen Sache weiterveräußert, so gilt die in Ziff. 4.4 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.
4.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden herauszuverlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Nach vorheriger Androhung können wir zurückgenommene Vorbehaltsware verwerten und unsere offenen Ansprüche aus deren Erlös befriedigen.
4.7 Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B.: Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Schutze dieser Rechte mitzuwirken.
5. Mängelansprüche
5.1 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von drei (3) Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
5.2 Erweisen sich unsere Lieferungen oder Leistungen als mangelhaft, sind wir zunächst verpflichtet, die Mängel nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
5.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
5.4Beruht der Mangel auf einem fehlerhaften Fremderzeugnis, sind wir berechtigt, unsere Gewährleistungsansprüche gegen unseren Vorlieferanten an den Kunden abzutreten. In diesem Fall können wir aus den vorstehenden Bestimmungen erst in Anspruch genommen werden, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller des fehlerhaften Fremderzeugnisses erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
5.5 Für Mängel gebrauchter Liefergegenstände, die wir als „reparierte“ oder „gebrauchte“ und nicht als „generalüberholte“ oder „neuwertige“ Gegenstände verkaufen, haften wir ausschließlich gemäß Ziff. 6. Bei Mängeln gebrauchter, aber generalüberholter oder neuwertiger Gegenstände sind wir nur zu einem Versuch der Mängelbeseitigung verpflichtet. Schlägt die Beseitigung des Mangels fehl, beschränken sich die Rechte des Kunden auf eine Minderung des Kaufpreises. Die Haftung gemäß Ziff. 6 bleibt unberührt. Im Übrigen stehen dem Kunden bei Mängeln gebrauchter Liefergegenstände abweichend von Ziff. 5.2 bis 5.4 keine Ansprüche zu.
5.6 Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 6.
6. Haftung, Verjährung
6.1 Für eine schuldhafte Verletzung unserer wesentlichen Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit uns weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
6.2 In allen übrigen Fällen haften wir, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten sind Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen gegen uns ausgeschlossen.
6.3 Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
6.4 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 6.1 bis 6.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
6.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – außer bei Arglist und vorbehaltlich von Ziff. 6.4– 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
6.6 Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB besteht nur, sofern während der 12-monatigen Verjährungsfrist gemäß Ziff. 6.5 sowohl a) der Kunde die Nacherfüllung verlangt hat, als auch b) wir unsere Nacherfüllungspflicht verletzt haben.
6.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn Sie ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändern oder durch Dritte ändern lassen und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall haben Sie die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7. Zeichnungen, Konstruktionen und andere Unterlagen, Marken und Schutzrechte
7.1 Zeichnungen, Konstruktionen, Berechnungen und andere Unterlagen, wie z. B. Muster und Modelle, die von uns gestellt werden, bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder an Dritte weitergegeben noch für andere Zwecke verwendet werden. Sie sind nach Durchführung des Auftrages oder auf Verlangen an uns zurückzugeben.
7.2 Bei Lieferungen nach Zeichnungen, Modellen oder Angaben des Kunden stellt dieser uns von allen Schutzrechtsansprüchen Dritter frei. Bei Vertragsverletzungen des Kunden stehen seine Schutzrechte einer Verwertung der Ware durch uns nicht entgegen.
7.3 Die Befugnis zur Verwendung von Marken- und sonstigen Schutzrechten der EMUK GmbH & Co. KG verbleibt bei uns. Insbesondere die Darstellung oder Verwendung unserer Domains oder Logos bedarf der schriftlichen Zustimmung durch uns und ist ansonsten untersagt. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit eine Verwendung gesetzlich gestattet ist.
8. Auskünfte und technische Beratung
Unsere Auskünfte und Empfehlungen erfolgen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, wir haben uns ausdrücklich und schriftlich zur Erteilung von Auskünften und Empfehlungen verpflichtet. Unsere Auskünfte und Informationen stellen, sofern nicht schriftlich festgehalten, keinerlei Beschaffenheitszusage oder Garantie von Beschaffenheitsmerkmalen dar. Der Kunde trägt die Verantwortung, zu prüfen, ob die von uns gelieferten Waren für den von dem Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind; wir übernehmen hierfür lediglich die Verantwortung soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist Lahr/Schwarzwald, Deutschland.
9.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht; das UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
9.3 Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und einem eingetragenen Kaufmann, einer juristischen Person und Kunden ohne einen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ergeben, ist Lahr/Schwarzwald, Deutschland. Nichtsdestotrotz können wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
Herstellergarantie
EMUK GmbH & Co. KG übernimmt gegenüber Verbrauchern für EMUK-Produkte, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber seinem Verkäufer zusteht, diese Hersteller-Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch EMUK oder seine Erfüllungsgehilfen.
„Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt von EMUK erworben hat, einem Händler oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft.
II. Garantieschutz
EMUK garantiert Verbrauchern, dass seine Produkte frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Diese Garantie gilt für eine Frist von 10 Jahren ab Kaufdatum des Erstkunden für Spezialspiegel und 5 Jahre für Air-Lifts. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
III. Schriftliche Fehleranzeige
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber EMUK oder dem Händler, bei dem der Erstkunde das Produkt gekauft hat, geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Verbraucher zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden). EMUK ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.
IV. Leistungen im Garantiefall
EMUK steht es frei, das Produkt zu reparieren, einen Austausch vorzunehmen oder dem Verbraucher den Kaufpreis zu erstatten.
Regelfall ist, dass der Verbraucher das fehlerhafte Produkt einsendet und EMUK im Garantiefall die entstehenden Kosten für Ersatzteile, Reparatur und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für Transport oder die Versendung des Produkts, trägt.
Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist EMUK berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.
Hersteller Garantie
V. Voraussetzungen und Ausschlüsse
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Montage und Wartung gemäß Betriebsanleitung und den anerkannten Regeln der Technik, sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der EMUK-Produkte gemäß den technischen Anleitungen. Gebrauchs- und Montageanleitungen sind jedem Produkt beigefügt und stehen unter www.emuk.com zur Verfügung.
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:
- Verschleißteile, wie z.B. Moosgummi, durch Verschleiß;
- zerbrechliche Teile, wie beispielsweise Glas, durch Bruch;
- geringfügige Abweichungen der EMUK-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben;
- Mängel am Produkt, die durch Montage, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie
- Schäden, die durch das mangelhafte EMUK-Produkt entstanden sind
- Ausstellungsprodukte u.ä.
- Nichteinhalten der ausgehändigten oder unter www.emuk.com zur Verfügung stehenden Montage-, und Gebrauchsanleitung;
- Reparatur durch nicht fachkundige Personen;
- Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer oder dritte Personen;
- Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind - bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet
- unsachgemäße Montage, Lagerung oder Verwendung;
- Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden;
- Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen
- Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen. Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
- Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet EMUK im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Emmendingen, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Freiburg, Deutschland.